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  • 10.01.2008: Neue Regeln für Downloads und Kopien

  SEIT dem 01.01.2008 gilt ein neues Urheberrecht. So liegen alle Rechte weiterhin beim Urheber eines Werkes. Privatkopien werden lediglich geduldet, ein Recht darauf gibt es nicht. Der Branchenverband BITKOM hat einige Tipps zum Urheberrecht zusammen gestellt.

 

„Nach wie vor ist ein Musik-Mix für gute Freunde oder private Feiern erlaubt“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. „Bei illegalen Downloads im Internet hat sich die Rechtslage aber verschärft.“

 

Wer sich an die folgenden Regeln hält, muss aber nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM kein schlechtes Gewissen haben. Im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen. Wer zu Hause CDs kopiert, zahlt also auch Geld an die Urheber. Doch unbegrenztes Kopieren ist nicht erlaubt. Der BITKOM informiert, was im Detail zu berücksichtigen ist.

 

Wenige Kopien sind unproblematisch: Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf das weiter tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat jedoch die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sich diese legal besorgt hat. Ebenfalls in Ordnung ist, sich die Original-CD eines guten Freundes zu brennen.

 

Kopierschutz nicht umgehen: Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und weist den Benutzer darauf hin. Oft informiert auch der Hersteller auf der Verpackung über den Kopierschutz. Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.

 

Gesundes Misstrauen bei Urlaubs-Schnäppchen: Shoppen in den Ferien ist beliebt – und nicht selten sind die Angebote besonders günstig. Da greifen Reisende gern zu und kaufen neue CDs oder DVDs. Doch sollten sie bei sehr günstigen Angeboten misstrauisch sein: Es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln – sie kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen. Wer sehr viele dieser CDs oder DVDs im Gepäck hat, steht schnell im Verdacht, damit gewerblich zu handeln – und hat dann den Staatsanwalt im Nacken.

 

Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren: Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar. Das gilt zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft. Denn wie sollten sie legal als DVD in Umlauf gekommen sein?

 

Finger weg von illegalen Downloads: Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt – das bisherige Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal bieten Künstler und kommerzielle Anbieter aber Gratis-Songs zu Werbezwecken an – dann ist der Download rechtlich unbedenklich.

 

Downloads nicht unbegrenzt kopieren

Vorsicht bei Online-Tauschbörsen: Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.

 

Downloads nicht unbegrenzt kopieren: Mittlerweile gibt es zwar viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel können dann auf dem PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es aber, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf eine CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen oft untersagt, sie auf weitere CDs zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz.

 

Urheberrecht auf eigener Homepage beachten: Auch für private Internet-Seiten gilt das Urheberrecht. So schön es sein kann, Urlaubsfilme mit Musik zu untermalen oder das Lieblingslied zu spielen – Vorsicht ist angebracht! Wer auf solche Gimmicks nicht verzichten will, muss sich in der Regel an die GEMA wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Soll beim eigenen Podcast Musik gespielt werden, ist es besser, die Rechte genau zu klären. Andernfalls macht man Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich. Das Gleiche gilt für Bilder – selbst wenn sie schnell von einer anderen Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Aufgepasst auch bei Landkartenausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen – denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten.

 

PC-Software nicht vervielfältigen: Das Kopieren kommerzieller Computerprogramme für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin – und gehen mittlerweile verstärkt gegen Raubkopien vor. Anders liegt der Fall bei kostenlosen Freeware-Programmen – dort ist das Kopieren sogar ausdrücklich erwünscht. (mje)

 

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  • 25.11.2007: Khas buat hantu coklat di Jerman
  • Schokoladen

   SESEKALI mesti nak juga tahu tentang kedudukan coklat "Top 20" di Jerman kan? Tak semestinya coklat-coklat yang dijual di Karstadt atau Kaufhaus jer yang terbaik. Jangan terkejut kalau coklat kat ALDI tu pun sedap juga. Satu malam termasuk halaman test.de dan cari keputusan "Top 20" untuk coklat-coklat di Jerman. Klik untuk lihat keputusannya..

 

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  • 10.04.2007: Want to Bring Vehicle to Malaysia?

INTRODUCTION

   THE purpose of this guidelines is to explain the conditions and procedures that need to be comply with, by Malaysian citizens who applying for an Import License (AP) of personal motor vehicles.

 

CONDITONS & PROCEDURES FOR APPLICATION

  1. 1. Malaysian citizen that are eligible to apply:
  2. ->Goverment official working or studying overseas
  3. ->A Malaysian citizen working or studying overseas
  4. ->Husband, wife and children of official and staff of home-based offices        working at Malaysian Representatives office overseas

 

  1. 2. Conditions that need to fulfilled to qualify for Import License of a private motor vehicle:
  2. ->Residing overseas legally for a period of not less than one (1) year
  3. ->Motor vehicle must be registered under the applicant's name for a period of not     less than nine (9) months
  4. ->Motor vehicle must be insured under the applicant's name for a period of not     less than nine (9) months
  5. ->Applicant must has a valid driving license. A learner/temporary driving license     is not acceptable
  6. ->Return to Malaysia permanently

 

  1. 3. How to apply:

    Applicant must submit the Application Form together with a copy of supporting documents as follows:

  2. ->International Passport and Working or Studying Visa overseas
  3. ->Identity card
  4. ->Letter of offer to work or study overseas
  5. ->Letter of job termination or completion of study
  6. ->Certified Driving License
  7. ->Approval letter to study from the sponsor of the scholarship or loan
  8. ->Certificate of Registration of Motor Vehicle overseas
  9. ->Insurance Certificate of Motor Vehicle overseas
  10. ->Purchase Invoice of Motor Vehicle overseas
  11. ->Complete and typed Customs Form JK69
  12. *Note: The applicant will be interviewed and should bring along the original documents for checking and verification purposes.

 

  1. 4. Submission of Application
  2. Completed application must be submitted to:

    1. Ministry of International Trade & Industry (MITI)
      Trade Services Department
      Second Floor,Block 10
      Government Offices Complex, Jalan Duta
      50622 Kuala Lumpur

     

    1. Tel.: 03-6203 3022
      Fax.: 03-6201 3012

     

    1. or

     

    1. MITI's Branch Offices in Sabah and Sarawak

         

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